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28.02.2018 Verkehr und digitale Infrastruktur — Ausschuss — hib 110/2018

Versteigerung von 5G-Mobilfunkfrequenzen

Berlin: (hib/HAU) Bei der noch in diesem Jahr geplanten Versteigerung der Frequenzen für die Einführung der fünften Mobilfunkgeneration (5G) knüpft die Bundesnetzagentur an das in früheren Frequenzversteigerungen bewährte Auktionsdesign an. Das machte Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur, am Mittwoch vor dem Verkehrsausschuss deutlich. Stellungnahmen zu dem von der Bundesnetzagentur öffentlich gemachten Konsultationsentwurf hätten bis zum heutigen Tag eingereicht werden können, sagte Eschweiler.

Mit der Frequenzvergabe, so der Vizepräsident der Bundesnetzagentur, würden die Weichen für den Mobilfunkaufbau bis ins Jahr 2040 gestellt. Auf dem Weg in die Gigabit-Gesellschaft gelte es, die Rahmenbedingung für den Ausbau einer leistungsfähigen Infrastruktur „auch in den ländlichen Räumen“ auszurichten. Da die zu versteigernden Frequenzen kapazitätsbegrenzt seien, brauche es eine hohe Zahl an Basisstationen, was sehr kostenintensiv sei. Zu prüfen sei daher, wie ein möglichst kostenbewusster Ausbau durchgeführt werden könne. Um alle Möglichkeiten auszunutzen, zur Schließung „weißer Flecken“ beizutragen, hätte ein entsprechender Länderarbeitskreis „monetäre Anreizsysteme“ ins Spiel gebracht, sagte er. Die Rede sei dabei unter anderen von einer möglichen Ratenzahlung der Frequenzkosten gewesen, damit die Unternehmen mehr finanzielle Möglichkeiten zum Netzausbau hätten.

Eschweiler verwies auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD, der den politischen Rahmen vorgebe. Darin sei die Vorgabe enthalten, neue Frequenzen nur gegen flächendeckende Versorgung zu vergeben. Die Bundesnetzagentur nehme das Thema Versorgungsverpflichtung und Diensteanbieterverpflichtung sehr ernst, betonte er.

Eschweiler machte zudem deutlich, wenn man sich auf eine einhundertprozentige Flächenabdeckung verständigen wolle, berühre man die Problematik der Universaldienste, zu denen der Mobilfunkanschluss nicht gehöre. Dann stelle sich die Frage, ob das Auktionsverfahren ausreichend gerichtsfest sei. Scheitere das Verfahren vor Gericht, finde die Digitalisierung ohne Deutschland statt, warnte Eschweiler. Es stelle sich angesichts dessen die Frage, ob bei den letzten Prozenten des Ausbaus, wo es eine Wirtschaftlichkeitslücke gebe, nicht doch eine öffentliche Förderung benötigt werde.

Was den Ausbau des aktuellen LTE-Mobilfunknetzes angeht, bei dem nach Ansicht mehrerer Abgeordneter, Deutschland die gesetzten Ziel nicht erreicht habe, verwies Eschweiler darauf, dass der Versorgungsauftrag erst bis zum 31.Dezember 2019 zu erfüllen sei. Er habe keinen Zweifel daran, dass die Unternehmen „große Anstrengungen unternehmen werden, um den Auftrag zu erfüllen“. Angesprochen auf die aus Sicht einiger Abgeordneter zu hohen Mobilfunkpreise in Deutschland stelle Eschweiler klar, die Bundesnetzagentur mache keine Preisregulierung. Der Mobilfunkmarkt sei ein Wettbewerbsmarkt, so der Vizepräsident der Bundesnetzagentur.

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