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10.04.2019 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 396/2019

Anträge zu Upload-Filtern abgesetzt

Berlin: (hib/mwo) Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner 45. Sitzung am Mittwoch nach eingehender Diskussion Anträge der Fraktionen von FDP und Linken (19/8959, 19/8966) zur Verhinderung von Upload-Filtern als mögliche Konsequenz der EU-Urheberrechtsrichtlinie von der Tagesordnung abgesetzt. Abgeordnete von FDP, AfD, Linken und Grünen kritisierten das Vorgehen der Regierungsparteien. Petra Sitte (Die Linke) verwies auf die unklare Haltung Deutschlands in der Abstimmung über die Richtlinie in der kommenden Woche und sagte, da die Debatte über die Upload-Filter öffentlich geführt werde, müsse auch die Art des Umgangs mit den Anträgen öffentlich sein. Ebenfalls abgesetzt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion für einen Bericht der Bundesregierung zum Thema besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA).

Das Gremium, das unter der Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) tagte, beschloss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu einem Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Aktiengesetzes mit Blick auf die Haftung von Managern bei pflichtwidrigem Fehlverhalten (19/8233) und einer öffentlichen Anhörung zu einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Fortbildung von Richterinnen und Richtern sowie Qualitätssicherung im familiengerichtlichen Verfahren (19/8568). Die Termine müssen noch festgelegt werden. Ein Antrag der Fraktion der AfD, dem Prozessbevollmächtigten des Bundestages im Verfahren zur Parteifinanzierung vor dem Bundesverfassungsgericht (2 BvF 2/18) das Mandat zu entziehen und einen neuen zu benennen, wurde nach längerer Diskussion mit den Stimmen der Koalition abgelehnt. FDP, Linke und Grüne enthielten sich als Verfahrensbeteiligte der Stimme. Die AfD begründete ihr Vorgehen damit, dass der Prozessbevollmächtigte die Partei diffamiert habe und ein Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben sei. Abgeordnete der Koalition verwiesen darauf, dass den Bedenken der AfD Rechnung getragen worden sei, indem die kritisierte Passage aus dem Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten entfernt worden sei.

Eine längere Diskussion entspann sich auch um Anträge der FDP, der Linken und der Grünen (19/8269, 19/7979, 19/8282) zum Thema Managergehälter. Während die FDP für die Stärkung der Aktionärsrechte bei Achtung der Vertragsfreiheit ist, wollen Linke und Grüne die Managergehälter gesetzlich beschränken beziehungsweise am langfristigen Unternehmenserfolg orientieren. Die Anträge wurden mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Von der CDU hieß es, es sei ein berechtigtes Anliegen, mögliche Missbräuche zu begrenzen. Der richtige Weg dorthin bestehe jedoch in der Stärkung der Hauptversammlung. Zudem kämen die Anträge zur Unzeit, da es bereits einen Gesetzentwurf der Bundesregierung gebe. Auch die SPD verwies auf den Gesetzentwurf. Managerexzesse dürfe es nicht geben, die SPD plädiere bei diesem Thema für die Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Managergehältern. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Christian Lange (SPD), teilte mit, dass die Bundesregierung den Gesetzentwurf am 20.März beschlossen habe und er den Gremien im April zugeleitet werden würde. Weiter befasste sich der Ausschuss mit einer Reihe von Gesetzentwürfen der Bundesregierung und Anträgen der Fraktionen, bei denen er nicht federführend ist.

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