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12.12.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antrag — hib 1409/2019

Koalition bekennt sich zu „Vision Zero“

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung soll das Ziel „Vision Zero“ als Leitgedanken in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufnehmen. Das fordern die Koalitionsfraktionen in einem Antrag (19/15779), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Die Große Koalition habe sich in ihrem Koalitionsvertrag zu dem gemeinsamen Ziel „Vision Zero“ im Straßenverkehr - mittelfristig die Anzahl der Verkehrstoten auf null zu senken - bekannt, schreiben die Abgeordneten. Um dieses Ziel zu erreichen, müsse der Straßenverkehr für ungeschützte Verkehrsteilnehmer sicherer werden. Daher hätten die Regierungsfraktionen im Koalitionsvertrag vereinbart, die StVO in dieser Legislaturperiode zu überprüfen und fahrradgerecht fortzuschreiben.

Unions- und SPD-Fraktion begrüßen daher „ausdrücklich die Initiative des Bundesverkehrsministeriums, das die Vereinbarung des Koalitionsvertrages zeitnah aufgegriffen und einen Entwurf zur Novellierung der StVO vorgelegt hat“. Es sei richtig, mit der Ergänzung von Paragraf 5 die Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstands beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer festzuschreiben, befinden die Abgeordneten. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fußgängern, Fahrradfahrern und Fahrern von Elektrokleinstfahrzeugen betrage der Seitenabstand innerorts künftig mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens 2 Meter.

Befürwortet wird auch, dass Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts künftig Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen einhalten müssten. Positiv bewerten die Koalitionsfraktionen, dass zum Schutz des Radverkehrs die Bußgelder für das Halten von Kraftfahrzeugen auf Schutzstreifen und in zweiter Reihe sowie für verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen erhöht werden sollen.

Neben der Verkehrssicherheit müssten auch die Ziele Klima- und Umweltschutz, Gesundheitsschutz und Verbesserung der Lebensqualität an geeigneter Stelle in die maßgeblichen gesetzlichen Regelwerke aufgenommen und umgesetzt werden, wird in dem Antrag gefordert. Um diese Ziele erreichen zu können, brauchten Kommunen vor Ort „die Freiheit, Neues auszuprobieren“. Daher sollte die Innovationsklausel so geändert werden, „dass neue Regeln oder Verkehrsmaßnahmen unabhängig von bestehenden Gefahrenlagen getestet werden können“.

Weiter fordern Union und SPD, das Parkverbot im Kreuzungsbereich an allen Kreuzungen auf fünf Meter vor und hinter den Beginn der Eckausrundung auszuweiten, damit die nötigen Sichtdreiecke hergestellt werden können. Zudem müssten Möglichkeiten für Kommunen geschaffen und ausgebaut werden, um am Straßenrand speziell ausgewiesene Abstellflächen für Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge einzurichten.

Auch die Forderung nach Modellprojekten für Tempo 30 in Städten findet sich in dem Antrag. Damit könne untersucht werden, „wie es sich auf den Straßenverkehr in Kommunen auswirkt, wenn ein generelles Tempolimit von 30 km/h angeordnet und nur auf Hauptverkehrsstraßen Tempo 50 zugelassen wird“, schreiben die Abgeordneten.

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