+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

18.12.2019 Finanzen — Ausschuss — hib 1436/2019

Zollfahndungsdienstgesetz beschlossen

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes (19/12088) zugestimmt. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, während sich die Fraktion Die Linke enthielt. Die Fraktionen von AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Entwurf ab. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen mehrere Änderungsanträge durchgesetzt. Anträge von Oppositionsfraktionen fanden allesamt keine Mehrheit.

Der Gesetzentwurf sieht eine Ausweitung der Befugnisse des Zollfahndungsdienstes vor. So wird unter anderem die Möglichkeit zum Einsatz verdeckter Ermittler zur Abwehr schwerwiegender Gefahren geschaffen sowie eine Befugnis zur Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und Telekommunikationsendgeräten eingeführt. Diese Befugnis sei angesichts der technischen Entwicklung im Telekommunikationsbereich erforderlich.

In der Aussprache erklärte ein Vertreter der Unionsfraktion, es sei ein vernünftiger Weg gefunden worden, um Urteile des Bundesverfassungsgerichts und eine EU-Richtlinie umzusetzen. Die Befugnisse von Zollfahndungsdienst und Zollkriminalamt würden mit denen des Bundeskriminalamtes gleichwertig. Das sei auch vernünftig. Vorwürfe eines mangelnden Datenschutzes wurden zurückgewiesen. Die SPD-Fraktion erklärte, mit dem Entwurf sei eine sehr gute Möglichkeit gefunden worden, Sicherheit und Datenschutz miteinander zu verbinden. Geachtet werden müsse jetzt darauf, ob für die Aufgaben ausreichend Personal zur Verfügung stehe.

Dass zu wenig Personal zur Verfügung stehen würde, wurde von der AfD-Fraktion befürchtet. Die Fraktion hatte auch Bedenken wegen einer Dopplung von Vorschriften in dem Gesetz. Für die FDP-Fraktion wiegen die Eingriffe in die Rechte für der Bürgerinnen und Bürger teilweise sehr schwer. Diese Eingriffe seien auch nicht hinreichend begründet worden.

Die Fraktion Die Linke kritisierte ebenfalls Doppelstrukturen in dem Gesetzentwurf. Abgelehnt wurde von der Fraktion Die Linke auch ein Änderungsantrag der Koalition, mit dem der sogenannte engagierte Ruhestand im Postnachfolgebereich für die dort beschäftigten Beamtinnen und Beamten bis Ende 2024 verlängert wird. Für die Beamtinnen und Beamten besteht die Möglichkeit, sich ab dem vollendeten 55. Lebensjahr versorgungsabschlagsfrei vorzeitig in den sogenannten engagierten Ruhestand versetzen zu lassen. Im engagierten Ruhestand müssen diese Beamtinnen und Beamten einen Bundesfreiwilligendienst ableisten oder eine nach Art und Umfang vergleichbare ehrenamtliche Tätigkeit ausüben. Die Fraktion Die Linke befürchtet eine Ausstrahlungswirkung auf andere Teile der Bundesverwaltung.

So wie die FDP-Fraktion äußerte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes. Zwar müsse der Zollfahndungsdienst die notwendigen Befugnisse bekommen, aber es stelle sich die Frage der Verhältnismäßigkeit.

Marginalspalte