+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

20.10.2020 Haushalt — Unterrichtung — hib 1112/2020

Haushalt 2020: Coronabedingter Umbau von Klimaanlagen

Berlin: (hib/SCR) Für die Umrüstung von Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten stellt der Bund kurzfristig 50 Millionen Euro zur Verfügung. Das Bundesfinanzministerium hat auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie entsprechend eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von bis zu zehn Millionen Euro für 2020 und eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von bis zu 40 Millionen für 2021 genehmigt, wie aus einer Unterrichtung (19/23450) zur Haushaltsführung 2020 hervorgeht.

Die genehmigten 50 Millionen Euro sind laut Unterrichtung Teil eines neuen, befristeten Förderprogramms („COVID-19-Programm: Förderung infektionsschutzgerechter raumlufttechnischer Anlagen“), das der Koalitionsausschuss am 25. August 2020 beschlossen hatte. Das Programm soll insgesamt ein Volumen von 500 Millionen Euro haben.

Auf das übliche Konsultationsverfahren sei aus „zwingenden Gründen“ verzichtet worden, heißt es in der Unterrichtung. „Jede weitere Verzögerung bei der infektionsschutzgerechten Um- und Aufrüstung raumlufttechnischer Anlagen würde dazu führen, dass eine Vielzahl öffentlicher und damit für den sozialen Frieden wichtiger Räume im Falle einer zweiten Welle der Pandemie nicht oder nur unter Inkaufnahme höherer Aerosolbelastungen genutzt werden könnte“, führt die Bundesregierung aus.

Marginalspalte