Öffentliche Konstituierung der Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit
Die Konstituierung der Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit wird von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas am Donnerstag, 7. April 2022 vorgenommen.
Der Deutsche Bundestag hat die Kommission am 16. März 2022 auf Antrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (BT-Drs. 20/1023) eingesetzt. Sie hat den Auftrag, sich auf der Grundlage der Prinzipien der personalisierten Verhältniswahl mit Vorschlägen zur effektiven Verkleinerung des Bundestages in Richtung der gesetzlichen Regelgröße zu befassen und Empfehlungen hierzu zu erarbeiten, um nachhaltig das Anwachsen des Bundestages zu verhindern. Weitere Schwerpunkte der Arbeit sind die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Bundestag sowie die Modernisierung der Parlamentsarbeit. Außerdem soll sich die Kommission mit weiteren gesellschaftlichen Reformdebatten, wie etwa der Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre oder der Dauer der Legislaturperiode befassen.
Die 26 Mitglieder der Kommission setzen sich aus dreizehn Abgeordneten und einer gleichen Anzahl von Sachverständigen zusammen. Die Kommission soll dem Deutschen Bundestag bis zum 31. August 2022 einen Zwischenbericht mit den Empfehlungen zur effektiven Verkleinerung des Bundestages und spätestens bis zum 30. Juni 2023 ihren Abschlussbericht vorlegen.
Hinweise: Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar. Medienvertreter/-innen können an der Sitzung teilnehmen und benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Presseakkreditierung des Bundestages.