Friedhelm Boginski
Lehrer FDP

Geboren am 7. November 1955 in Bremen; verheiratet; zwei Kinder.
1974 Abitur; 1974 bis 1977 Wehrdienst; 1977 bis 1981 Studium Lehramt Geografie und Geschichte Humboldt-Universität Berlin; 1981 bis 1991 Lehrer; 1991 bis 2006 Schulleiter der Goethe-Realschule Eberswalde;
2003 bis 2006 Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung Eberswalde;
2005 Eintritt in die FDP; 2006 bis 2021 Bürgermeister der Stadt Eberswalde; 2010 bis 2021 Vorsitzender der Städtearbeitsgemeinschaft Brandenburgs – Städteforum.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen ()
- Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ()
Stellvertretendes Mitglied
Gewählt über Landesliste

Brandenburg
Wahlkreis 057: Uckermark – Barnim I
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Stadt Eberswalde, Eberswalde,
- Bürgermeister
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen e.V., Berlin,
- Vorsitzender des Beirates Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (ab 12.09.2024)
- Karl-Hamann-Stiftung für liberale Politik im Land Brandenburg, Potsdam,
- Mitglied des Kuratoriums (19.04.2023 bis 07.05.2024)
- Vorsitzender des Kuratoriums (ab 08.05.2024)
- Stiftung WaldWelten, Eberswalde,
- Mitglied des Stiftungsrates
- Verband 3DDruck e.V, Berlin,
- Mitglied des Beitrates, ehrenamtlich (ab 09.03.2023)
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.