Dr. Marlon Bröhr
Zahnarzt CDU/CSU

Geboren am 3. April 1974 in Geilenkirchen; verheiratet; zwei Kinder.
Bischöflichen Marienschule in Mönchengladbach; Auslandsjahr in Groton, South Dakota; 1993 Abitur; 1993 bis 1998 Studium der Zahnmedizin an der RWTH Aachen; Vorbereitungsassistent in der Praxis Dr. Martin Emmerich in Aachen; 2002 Promotion; 2002 selbstständiger Zahnarzt in Kastellaun; 2007 bis 2014 Bürgermeister der Stadt und Verbandsgemeinde Kastellaun; Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Direkt gewählt

Rheinland-Pfalz
Wahlkreis 200: Mosel/Rhein-Hunsrück
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Rhein-Hunsrück-Kreis, Simmern,
- Landrat
Funktionen in Unternehmen
- HunsrückSonne Kastellaun eG, Kastellaun,
- Vorsitzender des Aufsichtsrates
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Kreissparkasse Rhein-Hunsrück, Simmern,
- Mitglied des Verwaltungsrates (ab Juli 2024)
- 2024, 1.849,91 EUR, Brutto
- Rhein-Hunsrück-Kreis, Simmern,
- Mitglied des Kreistages (ab Juli 2024)
- Verbandsgemeinde Kastellaun, Kastellaun,
- Mitglied des Verbandsgemeinderates (ab September 2024)
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- DRK-Kreisverband Rhein-Hunsrück e.V., Simmern,
- Präsident
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.