Karlheinz Busen
Bauingenieur FDP
Geboren am 5. April 1951 in Gronau (Westf.); römisch-katholisch; verwitwet; drei Kinder.
1965 Volksschulabschluss; 1968 Abschluss der Bauzeichnerlehre; 1968 bis 1972 Ausbildung zum Bautechniker, Abschluss (Fachhochschulreife); 1973 bis 1976 Studium Konstruktiver Ingenieurbau an der Fachhochschule Bielefeld (Abteilung Minden), Abschluss als Diplom-Bauingenieur; Wehrdienst Stabsdienstsoldat, Gefreiter.
Seit 1976 als selbstständiger Ingenieur tätig (Ingenieurbüro und Bauunternehmer).
Seit 1997 Mitglied der FDP. Vorsitzender des FDP-Bezirksverbandes Münsterland, Mitglied im FDP-Landesvorstand, stellvertretender FDP-Kreisvorsitzender Kreis Borken.
2009 bis 2014 stellvertretender Landrat im Kreis Borken; 2012 bis 2017 Mitglied des nordrhein-westfälischen Landtags.
Seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Stellv. Vorsitzender
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Gewählt über Landesliste
Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis 126: Borken II
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Hausverwaltung Karl Heinz Busen, Gronau,
- Hausverwalter
- Mandant 1, Privatperson
- Mandant 3, Privatperson
- Mandant 4, Privatperson
- Mandant 5, Privatperson
- Dipl. Ingenieur Karlheinz Busen, Gronau
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Sparkasse Westmünsterland, Ahaus,
- Mitglied des Beirates
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Freunde des Münsterlandes in Berlin e.V., Berlin,
- Mitglied des Vorstandes
Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
- Karlheinz Busen Immobilien UG (haftungsbeschränkt) & Co KG, Gronau
- KB Bau und Bauträger Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Gronau
- KB Bau- und Bauträger GmbH & Co. KG, i.L., Gronau
- KB Immobilien UG (haftungsbeschränkt), Gronau
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.