Ricarda Lang
Bündnis 90/Die Grünen

Geboren am 17. Januar 1994 in Filderstadt.
2012 Abitur in Nürtingen; Oktober 2012 bis September 2019 Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und Berlin (ohne Abschluss).
April 2014 bis September 2015 Sprecherin Bundesverband Campusgrün (Dachverband grüner Gruppen an Hochschulen und Universitäten); Oktober 2015 bis November 2019 Bundesvorstand der Grünen Jugend, von Oktober 2017 bis November 2019 als Bundessprecherin; November 2019 bis Februar 2022 Stellvertretende Bundesvorsitzende und frauenpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen; Februar 2022 bis November 2024 Parteivorsitzende und frauenpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen; seit Oktober 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Gewählt über Landesliste

Baden-Württemberg
Wahlkreis 269: Backnang – Schwäbisch Gmünd
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Bündnis 90/Die Grünen, Berlin,
- Stellv. Parteivorsitzende
Funktionen in Unternehmen
- Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, Bonn,
- Mitglied des Aufsichtsrates (ab 04.02.2025)
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Bundesverband interkultureller Frauen in Deutschland e.V., Hildesheim,
- Mitglied des Fachbeirats im POLITFIX-Netzwerk Niedersachsen (ab 16.12.2021)
- Wirtschaftsvereinigung der Grünen e.V., Berlin,
- Vorsitzende des Politischen Beirates (ab 05.09.2023)
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.