Dr. Klaus Wiener
Volkswirt CDU/CSU

Geboren am 21. August 1962 in Nordhorn (Niedersachsen), katholisch, verheiratet; mit seiner Familie wohnhaft in Haan im Kreis Mettmann.
1982 Abitur in Nordhorn; Ausbildung zum Energieanlagenelektroniker; Studium der Volkswirtschaftslehre in Osnabrück und Athens, Georgia, USA; Promotion im Fach Volkswirtschaftslehre.
Tätigkeit als Volkswirt bei der Commerzbank AG (Frankfurt) sowie bei der Westdeutschen Landesbank (Düsseldorf); Chefvolkswirt der AMB Generali Finanz (Köln); Geschäftsführer, Leiter der Taktischen Portfoliosteuerung und Chefvolkswirt der Generali (Köln, Mailand, Paris), Geschäftsführer und Chefvolkswirt Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (Berlin), verantwortlicher Geschäftsführer für die Bereiche Volkswirtschaft, Kapitalanlage und Recht.
Mitglied der CDU seit 2005, Mitglied im Wirtschaftsrat der CDU, Mitglied der Mittelstands- und Wirtschaftsunion.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Direkt gewählt

Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis 104: Mettmann I
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Freier Dozent, Köln
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Berlin,
- Geschäftsführer und Chefvolkswirt
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Freier Dozent
- Deutsche Aktuar Akademie, Köln
- 2022: 3.353,33 EUR
- 2023: 4.985,20 EUR
- 2024: 3.945,20 EUR
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen e.V., Berlin,
- Vorsitzender des Beirates für Wirtschaft und Wirtschaftsrecht, ehrenamtlich
- (ab September 2022)
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.