Im Bundestag notiert: Kooperationsanwalt
Berlin: (hib/BOB) In der Türkei ist einem vom Auswärtigen Amt beauftragten Kooperationsanwalt, die bei Verfahren auf Anerkennung als Asylberechtigte vor Ort ermitteln, keine Einsichtnahme in Akten der Sicherheitskräfte, insbesondere der Anti-Terror-Einheiten, möglich. Das berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/12023) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11963). Der Umfang der Akteneinsicht richte sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Länder, in denen die Kooperationsanwälte tätig werden. Eine allgemeine Aussage hierzu sei deshalb nicht möglich.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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