+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

31.03.2014 Inneres — Antwort — hib 166/2014

13 „Gefährder“ im Februar

Berlin: (hib/STO) Bei der Arbeitsgruppe „Personenpotenziale“ im „Gemeinsamen Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus“ (GAR) sind mit Stand vom 21. Februar dieses Jahres 13 sogenannte Gefährder und 114 „relevante Personen“ gemeldet gewesen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/917) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/716) hervor. Wie die Regierung darin schreibt, verändern sich diese Zahlen laufend, „da Ein- und Ausstufungen terminunabhängig ganzjährig durch die zuständigen Länderpolizeien in eigener Verantwortung vorgenommen werden“.

Die Definitionen für die Kategorien „Gefährder“ und „relevante Personen“ wurden der Antwort zufolge „in Abstimmung mit den Länderpolizeien in dem zuständigem Gremium (Kommission Staatsschutz) bundeseinheitlich festgelegt“. Ein „Gefährder“ ist nach Regierungsangaben „eine Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung (...)

begehen wird“. Als „relevant“ ist danach jemand anzusehen, wenn er „innerhalb des extremistischen/terroristischen Spektrums die Rolle einer Führungsperson, eines Unterstützers/Logistikers oder eines Akteurs einnimmt und objektive Hinweise vorliegen, die die Prognose zulassen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung (...) fördert, unterstützt, begeht oder sich daran beteiligt“. Ebenfalls als „relevant“ gilt den Angaben zufolge „eine Kontakt- oder Begleitperson eines Gefährders, eines Beschuldigten oder eines Verdächtigen einer politisch motivierten Straftat von erheblicher Bedeutung“.

Marginalspalte