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02.05.2014 Auswärtiges — Antwort — hib 221/2014

Assoziierungsabkommen von EU und Ukraine

Berlin: (hib/AHE) Der Teil des Assoziierungsabkommens, der Ende März in Brüssel von der EU und der Ukraine unterzeichnet worden ist, sieht unter anderem Bestimmungen „zur Intensivierung des Dialogs im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)“ vor. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1221) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1083) schreibt, soll es dabei um einen „vertieften Dialog zu den Themen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, regionale Stabilität, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie Rüstungs- und Waffenausfuhrkontrolle“ gehen. Das Abkommen nenne als Ziel eine Förderung „der schrittweisen Annäherung in außen- und sicherheitspolitischen Fragen“, enthalte aber keine konkreten Maßnahmen. Die Bundesregierung verweist zudem auf ein im Jahr 2008 in Kraft getretenes Rahmenabkommen zwischen EU und der Ukraine zur Beteiligung an der GSVP, das Grundfragen der Zusammenarbeit regele. Konkret habe das Land etwa Anfang des Jahres mit einer Fregatte an der EU-Operation „EUNAVFOR Atalanta“ zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias teilgenommen. Die Zusammenarbeit des osteuropäischen Landes mit der Nato im Rahmen der „Partnerschaft für den Frieden“, die seit 1994 besteht, erstreckt sich über die „Bereiche politischer Dialog, Beratung, Ausbildung, Standardisierung sowie Zusammenarbeit im Rahmen von Einsätzen“, schreibt die Bundesregierung weiter. Die Ukraine habe „bisher an fast allen Nato-geführten Operationen teilgenommen und stellt regelmäßig Kräfte für die schnelle Eingreiftruppe“. Um die Interoperabilität der Streitkräfte sicherzustellen, sei die Ukraine eng in das Übungsprogramm der Nato eingebunden und nehme an Standardisierungsmaßnahmen teil.

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