Keine Übernahme der Verwaltungskosten
Berlin: (hib/AW) Die Übernahme der einmaligen und laufenden Verwaltungskosten, die den Bundesländern durch die Einführung des Elterngeld Plus sowie des Partnerschaftsbonus entstehen, durch den Bund, kommt aus Sicht der Bundesregierung aus finanzverfassungsrechtlichen Gründen nicht in Betracht. Dies geht aus der Gegenäußerung der Regierung (18/2625(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf über die Einführung des Elterngelds Plus (18/2583(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Frank Bergmann (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Denise Schwarz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein