Vereinfachung bei Auslieferungsverfahren
Berlin: (hib/JBB) Die Bundesregierung will Auslieferungsverfahren erleichtern und beschleunigen. Dazu will sie das Dritte Zusatzprotokoll vom 10. November 2010 zum Europäischen Auslieferungsabkommen vom 13. Dezember 1957 ratifizieren, wie die sie in einem Gesetzesentwurf (18/2655) schreibt. Das Zusatzabkommen erweitert das Abkommen an bestimmten Punkten und sieht zum Beispiel vor, dass Auslieferungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden, wenn die verfolgte Person der Auslieferung zugestimmt hat. Dadurch soll im Interesse der verfolgten Person die Dauer der Inhaftierung verkürzt und die Effizienz des Strafjustiz in den Vertragsstaaten des Abkommens erhöht werden, schreibt die Bundesregierung.
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