+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

09.11.2015 Arbeit und Soziales — Ausschuss — hib 583/2015

Expertenstreit über Hofabgabeklausel

Berlin: (hib/CHE) Mit dem Für und Wider der Beibehaltung der Hofabgabeklausel für Landwirte beschäftigte sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag. Gegenstand der Anhörung war ein Gesetzentwurf (18/6284) der Bundesregierung zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften. Die Anhörung konzentrierte sich im Wesentlichen auf das Thema der Alterssicherung der Landwirte durch die Hofabgabeklausel. Diese regelt bisher, dass Landwirte mit 65 nur dann die Bauernrente bekommen, wenn sie ihren Betrieb verpachten, verkaufen oder an einen Nachfolger übergeben. Nun ist geplant, die Abgabemöglichkeiten zwischen den Ehegatten zu erleichtern, um dadurch auch eigenständige Rentenansprüche der Ehegatten zu stärken.

Zu den Verteidigern der Hofabgabeklausel gehört der Bund der deutschen Landjugend. Deren Vertreterin Marie-Luise Steiner plädierte dafür, das bisherige System beizubehalten. Ohne die Hofabgabeklausel würde eine Hofübergabe häufig erst im hohen Alter passieren. Unternehmerische Verantwortung in jungen Jahren sei aber eine Voraussetzung dafür, „dass wir unsere Betriebe erfolgreich entwickeln“, heißt es dazu in der Stellungnahme des Verbandes. Burkhard Möller vom Deutschen Bauernverband bewertete es ebenfalls positiv, dass die von der Bundesregierung geplanten Änderungen an der Alterssicherung der Landwirte an der Hofabgabeklausel nicht grundsätzlich rütteln. Sie verbesserten die rentenrechtliche Situation der Ehegatten von Landwirten und stärkten deren Eigenständigkeit bei den Rentenansprüchen, so die Position des Bauernverbandes.

Kritisch bewertete dagegen Phillip Brändle von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft den Entwurf. „Ich als aktiver Landwirt brauche die Hofabgabeklausel nicht im Geringsten.“ Zwei Drittel der Landwirte fänden derzeit keinen Nachfolger für die Hofbewirtschaftung, deshalb sei die Klausel nicht mehr zeitgemäß, sagte Brändle. Unterstützt wurde er in dieser Auffassung von dem Landwirt Heinrich Eickmeyer. Eickmeyer, seit Jahren Kritiker der Klausel, betonte: „Die Hofabgabeklausel ist diskriminierend, eigentumsfeindlich und fördert die Altersarmut.“ Sie habe außerdem keineswegs zu einer Verjüngung der Altersstruktur unter den Landwirten geführt. Peter Mehl vom Thünen-Institut, einem Bundesforschungsinstitut für ländliche Räume, begrüßte die geplanten Neuregelungen. Dadurch werde die Hofabgaberegelung sehr viel durchlässiger, so dass künftig nur noch etwa ein Drittel der Betriebe davon betroffen sein werden, sagte Mehl. „Die Veränderung der Ehegattenabgabe eröffnet einer großen Zahl von Landwirten zusätzliche Chancen, das Abgabeerfordernis zu erfüllen und Rente zu beziehen, ohne dass sich an der grundsätzlichen Bewirtschaftung des Betriebes etwas ändert“, heißt es dazu in seiner Stellungnahme.