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17.03.2015 Auswärtiges — Antwort — hib 143/2015

Befreiung vom Nationalsozialismus

Berlin: (hib/AHE) Nach heutigem Stand der Forschung ist es aus Sicht der Bundesregierung nicht zutreffend, „Mitgliedern von nationalen Unabhängigkeitsbewegungen, die - unter nationalsozialistischem Kommando - gegen die Rote Armee gekämpft haben, pauschal eine Beteiligung an ‚antisemitischen Pogromen und Mordaktionen‘ zu unterstellen“. Dass auch Individuen innerhalb nationaler Unabhängigkeitsbewegungen an solchen Verbrechen beteiligt waren, werde in der Forschung nicht angezweifelt, heißt es in einer Antwort (18/4076) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3967), die unter anderem kritisiert hatte, dass „die Verherrlichung von Angehörigen der Waffen-SS und von Nazi-Kollaborateuren“ in einigen europäischen Ländern „aus Rücksicht auf die Ukraine, die baltischen Staaten und andere toleriert beziehungsweise akzeptiert“ werde.

Die Bundesregierung trete „jeder Beschmutzung des Andenkens der Opfer der im Zweiten Weltkrieg begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit entschieden entgegen“, heißt es in der Antwort weiter. Der Umgang mit der eigenen Geschichte sei vor allem Aufgabe der betroffenen Gesellschaften und Regierungen.

Die Bundesregierung weist zudem die Kritik der Fragesteller zurück, „kein Interesse an eigenen Aktivitäten zum Gedenkjahr 2015 zum 70. Jahrestag der Befreiung vom beziehungsweise des Sieges über den Nazismus“ zu zeigen. So würden aus dem Bundeshaushalt 2015 einmalig insgesamt bis zu 1,2 Millionen Euro für Veranstaltungen anlässlich des 70. Jahrestages der KZ-Befreiungen in den bundesgeförderten KZ-Gedenkstätten als zusätzliche Projektmittel bereitgestellt. „Aktivitäten der weiteren institutionell durch den Bund geförderten Einrichtungen - die den 70. Jahrestag selbstverständlich besonders in ihre Ausstellungs- und Veranstaltungsplanungen einbeziehen - unterstützt die Bundesregierung zudem über die diesen Einrichtungen jährlich aus dem Bundeshaushalt gewährten Zuwendungen.“

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