+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

31.03.2015 Auswärtiges — Antwort — hib 176/2015

Erkenntnisse zum Absturz von Flug MH 17

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung kann auf Basis der derzeit vorliegenden Informationen keinen „eindeutigen Rückschluss auf einen möglichen Munitionstyp“ ziehen, der beim Absturz von Flug MH17 in der Ostukraine im Juli vergangenen Jahres eine Rolle gespielt haben könnte. „Auf Grundlage des vorliegenden offenen Bildmaterials von Trümmerteilen der betroffenen Boeing 777 (Authentizität vorausgesetzt) kann davon ausgegangen werden, dass die dargestellten Fragmentierungen in den Blechen von Splittern nach Umsetzung einer explosiven Wirkladung entstanden sind“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4299) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3818). Die erkennbaren Beschädigungen des Wrackteils würden darauf hindeuten, dass dort eine hohe Anzahl von Splittern in relativ großer Dichte eingeschlagen sei. „Allerdings lassen Aufnahmewinkel und Qualität des vorliegenden Bildmaterials keine genauere Analyse zu, so dass eine Bestimmung des genauen Wirkladungsabstandes, der Wirkladungsgröße oder der Art der Munition nicht möglich ist. Form der Penetrationen und Splitterbild stützen jedoch die Annahme, dass die Wirkladung in einem gewissen Abstand zu den gezeigten Blechen zur Umsetzung gekommen sein muss.“

Einen Teil der Antworten auf die Fragen der Linksfraktion, die sich unter anderem nach Erkenntnissen zu einem mutmaßlichen Abschussort einer womöglich für den Absturz ursächlichen BUK-Rakete sowie nach Belegen für die Verantwortung für einen möglichen Abschuss erkundigt hatte, stuft die Bundesregierung mit den Geheimhaltungsgrad „VS -Vertraulich“ beziehungsweise „VS-Geheim“ ein: In den Antworten seien Auskünfte enthalten, „die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten“ vertraulich behandelt werden müssten beziehungsweise „besonders schutzbedürftig sind“. Die Antworten seien in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und könnten dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.

Marginalspalte