Vier-Augen-Prinzip in Jobcentern
Arbeit und Soziales/Antwort - 16.04.2015 (hib 191/2015)
Berlin: (hib/CHE) Für die Durchsetzung des Vier-Augen-Prinzips in den als gemeinsame Einrichtungen betriebenen Jobcentern werden in diesem Jahr 400 zusätzliche Stellen als befristete Beschäftigungsverhältnisse geschaffen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4379) auf eine Kleine Anfrage (18/4190) der Fraktion Die Linke. Dadurch sinke der Betreuungsschlüssel im Leistungsbereich der gemeinsamen Einrichtungen von derzeit 1 zu 111 auf 1 zu 109. Mit dem Vier-Augen-Prinzip würden die bisherigen Stichprobenüberprüfungen entfallen, heißt es in der Antwort.
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