Überprüfung der Zahlungen an Kirchen
Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Die Linke verlangt eine Überprüfung der Zahlungen, die der Staat bis heute für enteignete kirchliche Besitztümer vor über 200 Jahren leistet. Zur Überprüfung dieser Staatsleistungen solle eine Expertenkommission beim Bundesfinanzministerium eingerichtet werden, fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/4842). Die Kommission soll den Umfang der Enteignungen aufgrund des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 und die bisher geleisteten Entschädigungszahlungen überprüfen.
Bei der Diskussion über diese Staatsleistungen stehe insbesondere die Frage im Mittelpunkt, ob und inwieweit diese Zahlungsverpflichtungen noch angemessen beziehungsweise zeitgemäß seien. Die Staatsleistungen belaufen sich nach Angaben der Fraktion bundesweit auf 480 Millionen Euro pro Jahr.
Die Fraktion die Linke erinnert an den heute noch gültigen Verfassungsauftrag aus der Weimarer Reichsverfassung, der die Ablösung dieser Staatsleistungen an die Kirchen vorsieht. Dazu müsse jetzt eine Bestandsaufnahme vorgenommen werden, damit der Gesetzgeber daraus die Konsequenzen ziehen könne. „Andernfalls werden die Staatsleistungen zu einer Ewigkeitsrente, was dem Verfassungsauftrag aus 1919 eindeutig entgegensteht“, schreibt die Fraktion.
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