Bauordnung für Bahnhöfe
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung soll die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung zur Erhöhung der Sicherheit im Eisenbahnverkehr ändern. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/5406). Die Abgeordneten fordern deshalb die Bundesregierung auf, Paragraf 7 Absatz 2 der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung so zu ändern, dass die Längsneigung von Bahnhofsgleisen bei Neubauten im Regelfall 0,5 Promille nicht überschreitet. Höchstens sollen 2,5 Promille erlaubt sein.
Die Längsneigung von Gleisen in Bahnhöfen hat in Zeiten moderner Züge, die sehr leicht in Bewegung zu setzen sind, eine immer stärkere Bedeutung für die Sicherheit des Bahnverkehrs, schreibt die Fraktion zur Begründung. Deshalb sollten Bahnhöfe im Normalfall völlig eben gebaut werden, um ein selbständiges Wegrollen von Zügen prinzipiell zu verhindern. Für den im Bau befindlichen Tiefbahnhof „Stuttgart 21“, der eine bislang in keinem großen Bahnhof realisierte Längsneigung von 15,1 Promille und somit eine mehr als sechsfache Überschreitung des Grenzwerts aufweisen soll, sei laut Gutachten „alle viereinhalb bis fünfeinhalb Jahre mit einem gravierenden Schadenseintritt zu rechnen“, heißt es in dem Antrag
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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