Justizkooperation mit dem Kosovo
Berlin: (hib/PST) Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8211) soll die Voraussetzungen für eine Ratifizierung des bereits am 29. Juni 2015 unterzeichneten Abkommens zwischen der Bundesregierung und der Regierung des Kosovo über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen schaffen. Das Abkommen orientiert sich nach Angaben der Bundesregierung an den bestehenden Regelungen des Europarats zur Justizkooperation. Da „ein Beitritt der Republik Kosovo zu den einzelnen Übereinkommen des Europarats jedoch bisher am Widerstand anderer Mitgliedstaaten des Europarats scheiterte“, wie die Bundesregierung schreibt, sei ein bilaterales Abkommen nötig. Die Zustimmung des Bundestages ist Voraussetzung für die innerstaatliche Anwendbarkeit des Abkommens.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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