Zustimmungsgesetz zum Klimaabkommen
Berlin: (hib/SCR) Der Deutsche Bundestag soll dem Pariser Klimaabkommen zustimmen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9520) vor, der die Zustimmung des Parlaments gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz herbeiführen soll.
Das im Dezember 2015 in der französischen Hauptstadt final ausgehandelte Übereinkommen hat zum Ziel, die Erderwärmung „deutlich unter 2 °C“ zu halten. Dazu sollen die Vertragsparteien „immer ambitioniertere Maßnahmen ergreifen“. Auch die Anpassung an den Klimawandel ist Teil des Abkommens.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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