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10.10.2016 Inneres — Unterrichtung — hib 579/2016

BND-Fernmeldeaufklärung

Berlin: (hib/STO) Der Bundesrat erhebt keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes“ (18/9529). Dies geht aus einer als Unterrichtung (18/9854) vorliegenden Stellungnahme des Bundesrates zu dem Regierungsentwurf hervor. Danach soll die strategische Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND) gesetzlich neu geregelt werden. Bei der sogenannten Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung handelt es sich laut Vorlage um „die strategische Fernmeldeaufklärung von Ausländerinnen und Ausländern im Ausland vom Inland aus“ . Dadurch könne der BND „ohne Zeitverzug aktuelle und authentische Informationen erlangen und damit besonders wichtige auftragsrelevante Erkenntnisse aus internationalen Datenströmen gewinnen“.

Mit dem Gesetzentwurf sollen spezielle rechtliche Grundlagen für die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung sowie eine diesbezügliche Kooperation mit öffentlichen Stellen anderer Staaten geschaffen werden. Auch die gemeinsame Datenhaltung mit ausländischen Stellen soll der Vorlage zufolge auf eine spezielle Rechtsgrundlage gestellt werden. Vorgesehen ist unter anderem die Einrichtung eines „Unabhängigen Gremiums“ zur Überprüfung der „Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung“. Es soll aus zwei Richtern am Bundesgerichtshof und einem Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof bestehen; gleiches soll für die drei stellvertretenden Mitglieder des Gremiums gelten.

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