Kein Anspruch auf Störungsfreiheit
Berlin: (hib/HLE) Ein Rechtsanspruch auf ein störungsfreies elektromagnetisches Umfeld besteht nach Angaben der Bundesregierung nicht. Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/10598) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10367). Die Bundesnetzagentur verzeichne trotz immer weiterer Verbreitung elektronischer Betriebsmittel in den Haushalten keine Zunahme der Störungsmeldungen. Bei der Bundesnetzagentur waren nach Regierungsangaben 2015 6.591 Störungsmeldungen eingegangen. Von Beginn des Jahres 2016 bis zum 22. November 2016 waren es 5.817. Zur Durchführung des Prüf- und Messdienstes hält die Bundesnetzagentur an 19 Standorten Personal, Fahrzeuge und Messtechnik vor. 343 Beschäftigte sind in diesem Bereich tätig.
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