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02.02.2017 Inneres — Antwort — hib 67/2017

Bundesregierung: Amri war kein V-Mann

Berlin: (hib/STO) Der Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz, Anis Amri, ist nach Angaben der Bundesregierung weder vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) noch vom Bundesnachrichtendienst (BND) oder von Bundeskriminalamt (BKA) als Informant geführt worden. In ihrer Antwort (18/11027) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10812) bejaht die Bundesregierung, ausschließen zu können, dass Amri je selbst als V-Person oder sonstiger Informant einer der drei Behörden geführt wurde.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, wurde Amri nach der Einstufung als Gefährder durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen im Februar 2016 in einer Zentraldatei gespeichert, in der das BKA die Gefährder bundesweit erfasst. Nach seinem Tod im vergangenen Dezember sei sein Datensatz gelöscht worden.

Zur Frage nach der Zahl der der Bundesregierung insgesamt bekannten Gefährder im Bereich extremistischer Islamismus heißt es in der Antwort vom 26. Januar, dass das BKA aktuell in der Zentraldatei 552 Personen als Gefährder führe. Davon befänden sich derzeit 277 in Deutschland. „Diese Angaben unterliegen täglichen Schwankungen“, schreibt die Bundesregierung weiter.

Die Staatsangehörigkeiten der eingestuften Gefährder gliedern sich laut Vorlage „grob nach Dritteln“. Ein Drittel habe nur die deutsche Staatsangehörigkeit, ein Drittel verfüge auch über eine deutsche Staatsangehörigkeit und ein weiteres Drittel habe keine deutsche Staatsangehörigkeit. Von den Gefährdern ohne deutsche Staatsangehörigkeit oder Freizügigkeitsberechtigung seien die Asylanträge von etwas mehr als 60 Gefährdern abgelehnt.

Wie die Regierung ferner erläutert, wird der Begriff des „Gefährders“ definiert als „eine Person, zu der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des Paragraphen 100a der Strafprozessordnung (StPO), begehen wird.“

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