Bundesregierung weist Kritik zurück
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung weist die Kritik des Bundesrates an der gesetzlichen Umsetzung der Beschlüsse zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen zurück. Die Gesetzentwürfe entsprächen den Beschlüssen der Regierungschefs von Bund und Ländern, heißt es in der Gegenäußerung der Bundesregierung (18/11186(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu der Stellungnahme der Länderkammer zu den geplanten Grundgesetzänderungen (18/11131(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Neben den Grundgesetzänderungen sind in einem separaten Gesetzespaket der Bundesregierung (18/11135(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 18/11185(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zahlreiche einfachgesetzliche Änderungen vorgesehen.
Konkret lehnt die Bundesregierung sämtliche Änderungswünsche des Bundesrates zu den geplanten Grundgesetzänderungen ab. So spricht sie sich etwa dagegen aus, in der Verfassung einen „Ausschluss einer Überschuldung“ der geplanten Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen einzuführen. Zudem trage der Entwurf dem Ansinnen der Länderkammer, „eine effektive Privatisierungsschranke zu verankern“, hinreichend Rechnung. Weitere Regelungen dazu seien „nicht sachgerecht“, schreibt die Bundesregierung.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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