Bundesrat äußert sich zu Fahrlehrergesetz
Berlin: (hib/HAU) Der Bundesrat regt Änderungen in dem von der Bundesregierung vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (18/10937) an. In der Stellungnahme der Länderkammer (18/11289) wird unter anderem die Anhebung der Bildungsvoraussetzungen der Bewerber für eine Fahrlehrerausbildung gefordert. Nach den Vorstellungen der Länder sollten Bewerber mindestens über einen mittleren Bildungsabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder über die Fachhochschulreife verfügen. Damit werde die für die Berufsausbildung und spätere Berufsausübung erforderliche Kompetenz der Kommunikation in Wort und Schrift als Fahrlehrer gewährleistet, heißt es zur Begründung.
Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag in ihrer Gegenäußerung ab. Die im Gesetzentwurf enthaltene Formulierung, nach der der Bewerber mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzen muss, öffne den Erwerb einer Fahrlehrerlaubnis bewusst auch für Bewerber ohne Schulabschluss jedoch mit einer möglicherweise langjährigen Berufserfahrung mit Ausbilderbefugnis, schreibt die Regierung. Außerdem werde damit dem Umstand der unterschiedlichen und sich ständig ändernden Bezeichnung von Schulabschlüssen durch Verzicht auf die Nennung eines bestimmten Schulabschlusses Rechnung getragen. Hinzu komme, dass die Zugangsvoraussetzung nicht zu hoch sein dürfen, um dem Nachwuchsmangel in diesem Berufsfeld mit geringen Verdienstmöglichkeiten begegnen zu können, heißt es in der Gegenäußerung der Regierung.
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