Landeplätze für die Luftrettung
Berlin: (hib/HAU) Fragen der Luftrettung und der dafür benötigten Landeplätze beschäftigen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/11324) mit dem Titel: „Luftrettung und Landeplätze nach Inkrafttreten der geänderten Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)“. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie viele und welche Landeplätze nach Paragraf 6 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) für die Luftrettung in Deutschland zurzeit existieren und welche Landeplätze von öffentlichem Interesse („Public Interest Sites“, PIS) es gibt. Hintergrund der Anfrage ist, dass es nach Ansicht der Grünen mit Inkrafttreten der geänderten LuftVO „zwar eine lange Liste von Landeplätzen gibt, die seitens der Luftrettung in Deutschland weiter als Landeplätze von öffentlichem Interesse (PIS-Landestellen) genutzt werden sollen, deren überwiegender Anteil aber die in der LuftVO geforderten Kriterien bisher nicht oder nur teilweise erfüllt“.
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