Bundesrat zu „Majestätsbeleidigung“
Berlin: (hib/PST) Zwischen der Bundesregierung und dem Bundesrat gibt es eine Meinungsverschiedenheit, ab wann der sogenannte Majestätsbeleidigungs-Paragraf wegfallen soll. Die geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (18/11616) über die Stellungnahme der Länderkammer zu ihrem Gesetzentwurf „zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten“ (18/11243) hervor. Der fragliche Paragraf, der die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter besonders sanktioniert, war durch die Affäre Böhmermann ins Blickfeld gerückt und soll nach einheitlicher Meinung der maßgeblichen Gremien abgeschafft werden. Dies soll nach Ansicht des Bundesrates am Tag nach der Verkündung des Gesetzes geschehen und nicht erst am 1.Januar 2018. Die Bundesregierung hält in ihrer Gegenäußerung am nächsten Jahresbeginn fest, ohne dies weiter zu begründen.
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