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19.04.2017 Recht und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 245/2017

Vorbehalte bei Bürgerunternehmen

Berlin: (hib/PST) Der Bundesrat hat Bedenken angesichts von Plänen der Bundesregierung, die Gründung kleiner Unternehmen wie beispielsweise Dorfläden durch Bürgerinitiativen zu erleichtern. Zwar äußert sich die Länderkammer zustimmend zur Zielsetzung eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (18/11506) „zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften“, doch er hat zahlreiche Vorbehalte gegen dessen konkrete Ausgestaltung. Dies geht aus der Stellungnahme des Bundesrates hervor, welche die Bundesregierung in einer Unterrichtung (18/11937) dem Bundestag vorgelegt hat.

Besonders kritisch bewertet die Länderkammer Pläne für eine vereinfachte Jahresprüfung kleiner Genossenschaften. Zwar würden „Erleichterungen für kleine und Kleinst-Genossenschaften sowie Bürokratieabbaubemühungen grundsätzlich positiv gesehen“, schreibt der Bundesrat. Allerdings lägen „die Grenzen dieser Bemühungen dort, wo der Kern der Rechtsform und ihre institutionellen Vorrichtungen zur Sicherstellung von Stabilität, Gläubiger- und Mitgliederschutz sowie wirtschaftlicher Solidität gefährdet sind“.

Starke Vorbehalte meldet der Bundesrat auch gegenüber Änderungsvorschlägen an, die besonders kleinen Bürgerunternehmen die Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins leichter zugänglich machen sollen. Es sei „im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob insbesondere zum Schutz von Gläubigern, Mitgliedern und Arbeitnehmern eines wirtschaftlichen Vereins sowie zur Bekämpfung der Geldwäsche detailliertere Regelungen im Gesetz zu treffen sind, unter welchen Voraussetzungen die Verfolgung des Zwecks in einer anderen Rechtsform unzumutbar ist und dem Verein die Rechtsfähigkeit zu verleihen ist“.

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