Strafvorschriften des Waffengesetzes
Berlin: (hib/STO) Um den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Waffengesetzes (18/11239) geht es in einer als Unterrichtung (18/11938) vorliegenden Stellungnahme des Bundesrates. Darin plädiert der Bundesrat unter anderem dafür, „im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Strafvorschriften des Waffengesetzes um ein generelles Verbot des öffentlichen Feilbietens von Schusswaffen zum illegalen Erwerb ergänzt werden können“. Dazu schreibt die Bundesregierung in ihrer in der Vorlage gleichfalls wiedergegebenen Gegenäußerung, sie werde „der Prüfbitte des Bundesrates nachkommen“.
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