Sprengstoffanschläge auf Asylunterkünfte
Inneres/Antwort - 17.05.2017 (hib 318/2017)
Berlin: (hib/STO) Straftaten gegen Asylunterkünfte unter Verwendung von Sprengmitteln sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/12266) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11908). Danach wurden im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes - Politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK) im vergangenen Jahr zum Themenfeld „gegen Asylunterkünfte“ insgesamt 16 „Sachverhalte im Zusammenhang mit Vergehen gegen das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe“ beziehungsweise dem Paragrafen 308 des Strafgesetzbuches („Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion“) gemeldet. Abzüglich der zum Unterthema „gegen Asylunterkünfte“ gemeldeten Delikte wurden im Jahr 2016 den Angaben zufolge zum Unterthema „gegen Asylbewerber/Flüchtlinge“ zwei entsprechende Sachverhalte registriert.
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