Wirtschaftsabkommen mit Japan
Berlin: (hib/PEZ) Die Verhandlungen zwischen der EU und Japan über ein Freihandelsabkommen dürften nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Jahresende abgeschlossen sein. Einen Zeitpunkt für das Inkrafttreten des geplanten Abkommens nannte die Bundesregierung in der Antwort (18/12518) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12062) nicht und verwies auf ausstehende Ratifizierungen auf beiden Seiten.
Derzeit geht die Bundesregierung von einem gemischten Abkommen aus, das ein Mitwirken Deutschlands bedeuten würde. Allerdings könne dies erst abschließend geprüft werden, wenn das Verhandlungsergebnis vorliegt. Auch bei Fragen nach regulatorischen Details weist die Bundesregierung auf die noch laufenden Verhandlungen hin.
Der Handel zwischen Deutschland und Japan erreichte 2016 etwa 40,3 Milliarden Euro; die Exporte nach Japan lagen bei etwa 18,35 Milliarden Euro, die der Importe nach Deutschland bei 21,95 Milliarden Euro. Das ifo-Institut und die Bertelsmann-Stiftung schätzen in einem konservativen Szenario, dass Deutschland nach einer Anlaufphase von zehn Jahren mit 3,4 Milliarden Euro jährlich von dem Freihandelsabkommen profitieren könnte. Das zusätzliche BIP-Wachstum entspräche einem Plus von etwa 0,11 Prozent.
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