Änderung des Fremdrentengesetzes
Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf eine rentenrechtliche Gleichbehandlung jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion (UdSSR) mit Spätaussiedlern aus der einstigen UdSSR. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion „zur Änderung des Fremdrentengesetzes“ (18/12718) hervor.
Darin verweist die Fraktion darauf, dass Deutschland seit 1991 mehr als 200.000 jüdische Zuwanderer und ihre Familienangehörigen aus den Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion aufgenommen habe. Mit dem Grenzübertritt in die Bundesrepublik hätten jüdische Zuwanderer keine Rentenansprüche und würden damit gegenüber Spätaussiedlern, die ebenfalls aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion kamen, benachteiligt.
Künftig sollen die betreffenden jüdischen Zuwanderer der Vorlage zufolge rentenrechtlich mit Spätaussiedlern gleichgestellt werden. „Berufsjahre, die sie in ihren Herkunftsländern zurückgelegt haben“, sollen laut Fraktion nach dem Fremdrentengesetz in die Berechnung der Rente einbezogen werden.
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