Geschlechtliche Menschenrechte
Berlin: (hib/STO) „Geschlechtliche und sexuelle Menschenrechte gewährleisten“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (18/12783), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Wie die Fraktion darin ausführt, sieht das Transsexuellengesetz (TSG) eine sogenannte kleine und eine sogenannte große Lösung vor. Die „kleine Lösung“ ermögliche den Betroffenen eine Vornamensänderung, die „große Lösung“ führe zu einer „personenstandsrechtlichen Anerkennung“. Einer der Hauptkritikpunkte am bestehenden TSG sei „aus Sicht der Betroffenen die Begutachtung, der eine rasche Angleichung des Vornamens und des Personenstands entgegensteht“.
Die Bundesregierung soll dem Antrag zufolge unter anderem einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem „die bisherige verpflichtende psychiatrische Begutachtung zur Vornahme einer Vornamens- oder Personenstandsänderung“ ersatzlos entfällt. Ferner soll nach dem Willen der Fraktion damit zugleich „die derzeitige Praxis der frühkindlichen Operationen zur Herstellung von Geschlechtseindeutigkeit“ gesetzlich unterbunden werden. „Operationen zur Herstellung der Geschlechtseindeutigkeit sind nur mit Einwilligung der Betroffenen zulässig“, heißt es in der Vorlage weiter. Daraus folge, dass keine Operationen an Intersexuellen vor der Einwilligungsfähigkeit zulässig sind.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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