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26.06.2017 Inneres — Antrag — hib 399/2017

Votum zum Koko-Untersuchungsausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Bundestag soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die im Mai 1994 vom damaligen 1. Untersuchungsausschuss des Bundestages (MfS/KoKo) beschlossene Einstufung des abweichenden Berichts der Abgeordneten Ingrid Köppe (Bündnis 90/Die Grünen) als „Verschlusssache-Geheim“ aufheben. Soweit dafür erforderlich, soll die Bundesregierung „etwa noch gültige Einstufungen“ aller in dem Bericht erwähnten beziehungsweise verwendeten Unterlagen als Verschlusssachen nunmehr aufheben beziehungsweise auf 'offen' herabstufen, fordert die Fraktion in einem Antrag (18/12821), der in dieser Woche erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Wie die Fraktion in der Begründung ausführt, setzte der Bundestag 1991 einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „zur Aufarbeitung der DDR-Geschichte (Ministerium für Staatssicherheit [MfS], Bereich Kommerzielle Koordinierung [KoKo] des Alexander Schalck-Golodkowski) sowie zum Verhalten westdeutscher Stellen hierzu“ ein. Die damalige Berichterstatterin der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen, Ingrid Köppe, habe 1994 einen vom Mehrheitsbericht (12/7600) abweichenden Bericht (12/7725) vorgelegt. Diesen habe der Untersuchungsausschuss als „Verschlusssache-Geheim“ eingestuft und dessen Hinterlegung in der Geheimschutzstelle des Bundestages verfügt. „Dort liegt der Bericht offenbar bis heute“, heißt es in der Vorlage weiter.

Köppes Bericht enthalte gemäß ihrer Schilderung „umfangreiche Darstellungen - auch aus Verschlusssachen VS-Vertraulich und VS-Geheim - zum frühzeitigen Wissen des BND über eigene Quellen von Machenschaften des MfS sowie von Embargo-Verstößen der KoKo-Firmen auch im Zusammenwirken mit westlichen Unternehmen“, schreiben die Abgeordneten ferner. Diese Unterlagen „seien jedoch schon 1994 nicht mehr schutzbedürftig gewesen, weil die DDR nicht mehr bestand und die Quellen entweder schon tot waren oder sich selbst enttarnt hatten“. 23 Jahre später bestehe solches Bedürfnis nach Quellenschutz sowie nach Geheimhaltung erst recht nicht mehr. Zudem sei der Bericht seit Jahrzehnten im Internet frei zugänglich.

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