Nachrüstung von Euro-5-Dieselfahrzeugen
Berlin: (hib/HAU) Bei der Frage, ob Euro-5-Dieselfahrzeuge nachgerüstet werden müssen, „ist die Meinungsbildung in der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen“. Das geht aus der Antwort (18/13056) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12668) hervor. Was die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordneten Rückrufe bestimmter VW-Modelle angeht heißt es in der Antwort, im Rahmen des Bund-Länder-Fachausschusses „Technisches Kraftfahrwesen“ sei mit den Ländern ein Verfahren abgestimmt worden, bei dem im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) die fristgerechte Teilnahme der betroffenen Fahrzeuge an der VW-Rückrufaktion aufgrund der angeordneten Nebenbestimmung zur Typgenehmigung dieser Fahrzeuge überprüft werde. Dies diene als weiterer Baustein zur Herstellung der Konformität der betroffenen Fahrzeuge, schreibt die Regierung. Die Fahrzeughalter würden im Vorfeld mit rund eineinhalb Jahren ausreichend Zeit erhalten, um an der Rückrufaktion teilzunehmen, heißt es in der Vorlage.
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