Schienen-Ausbau in Nordrhein-Westfalen
Berlin: (hib/HAU) Für Investitionen in das bestehende Schienennetz stehen auf Grundlage der zum Jahresanfang 2015 abgeschlossenen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II (LuFV II) bis 2019 jährliche Investitionsmittel in Höhe von vier Milliarden Euro zur Verfügung. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13578) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13459). Von den Mitteln der LuFV II seien während ihrer fünfjährigen Laufzeit 1,1 Milliarden Euro speziell für Verbesserungs- und Ausbaumaßnahmen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) einzusetzen. Hiervon würden auf Nordrhein-Westfalen 165,4 Millionen Euro entfallen. Die Länder könnten in ihrer Funktion als Aufgabenträger für den SPNV die Prioritäten für Investitionen in die Infrastruktur selbst bestimmen, heißt es weiter. „Der Bund ist an diesem Abstimmungsprozess nicht beteiligt und wirkt bei der Auswahl der Vorhaben nicht mit“, schreibt die Regierung.
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