Rechtsausschuss diskutiert Subsidiarität
Berlin: (hib/mwo) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz behandelte am Mittwoch auf seiner 3. Sitzung unter Vorsitz von Stephan Brandner (AfD) vor allem Tagesordnungspunkte mit Europa-Bezug. In der Diskussion regten Abgeordnete mehrerer Fraktionen die Einrichtung eines Europa-Unterausschusses an, in dem Tagesordnungspunkte mit europäischem Bezug vertiefter behandelt werden könnten. In den Diskussionsbeiträgen der Abgeordneten aus allen Fraktionen ging es vor allem um das Thema Subsidiarität. Zu den europapolitischen Dokumenten, bei denen die Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie liegt, beschloss der Ausschuss gegen die Stimmen der AfD, dem federführenden Ausschuss die Kenntnisnahme zu empfehlen.
Ferner beschloss der Ausschuss die Abgabe einer Stellungnahme und die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten zu dem Organstreitverfahren 2BvE 4/16 vor dem Bundesverfassungsgericht. Bei dem von der Fraktion Die Linke beantragten Verfahren geht es um die Stellungnahme des Deutschen Bundestags vom 22. September 2016 und das damit verbundene Unterlassen weiterer Maßnahmen im Hinblick auf die vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (CETA). Zur Diskussion stand außerdem der Vorbericht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Rat Justiz und Inneres am 8./9. März 2018. Diesem gehören die Justiz- und Innenminister aller EU-Mitgliedstaaten an. Die Abgeordneten diskutierten vor allem über den familienpolitischen und den strafrechtlichen Teil des Berichts.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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