Keine Änderung beim Jugendarbeitsschutz
Berlin: (hib/FB) Eine Änderung im Jugendarbeitsschutzgesetz ist nicht geplant, Ausnahmen des Beschäftigungsverbots für Kinder kann es aber in Einzelfällen im Kultur- und Medienbereich geben. Das teilt die Bundesregierung in einer Antwort (19/1165) auf eine Kleine Anfrage (19/902) der FDP-Fraktion mit. Grundsätzlich sei die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren verboten, das Mitwirken an Theateraufführungen oder Produktionen, wie zum Beispiel im Fernsehen oder Radio, sei aber bis 23 Uhr erlaubt. Ein Beschäftigungsverhältnis bestehe auch nur dann, wenn eine Tätigkeit Gewinn erzielen soll. Solange bei Vereinen wie Chören oder Theatergruppen nur der erzieherische und freizeitliche Aspekt im Vordergrund stehe, handele es sich laut Bundesregierung nicht um eine Beschäftigung im klassischen Sinne.
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