+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

03.05.2018 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 287/2018

Breitbandausbau in Nordrhein-Westfalen

Berlin: (hib/HAU) In ihrer Antwort (19/1775) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1530) listet die Bundesregierung Kommunen, Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen auf, die Förderbescheide im Rahmen des 2015 gestarteten Bundesförderprogramms Breitbandausbau bekommen haben. 21 Landkreise oder Kommunen erhielten danach Fördersummen im zweistelligen Millionenbereich. Fördergegenstand ist in allen Fällen laut der Vorlage das sogenannte Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Dabei soll die Förderung die Wirtschaftlichkeitslücke eines Betreibers von Breitbandinfrastrukturen schließen, der in einem betriebswirtschaftlich unattraktiven Gebiet ein Breitbandnetz errichtet und anschließend selbst betreibt.

Überwiegend bewegen sich die Fördersummen laut der Antwort im Bereich von 50.000 Euro und werden für Beratungsleistungen verwendet. Gefragt nach einem eventuellen zeitlichen Optimierungsbedarf des Förderprozesses, schreibt die Regierung: „Gemäß Koalitionsvertrag sollen die Förderbedingungen vereinfacht werden. Dazu werden zeitnah der Förderprozess evaluiert und im Hinblick auf eine zeitliche Optimierung der Verfahren bis zur Erstellung des abschließenden Förderbescheids Vorschläge erarbeitet.“

Marginalspalte