Amtsblatt der Europäischen Union
Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (19/2073) vorgelegt, mit dem die innerstaatlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden sollen, damit der deutsche Vertreter im Rat der Europäischen Union dem Vorschlag der Europäischen Kommission für die Verordnung über die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union (KOM(2017) 87 final) zustimmen darf.
Laut Gesetzentwurf sollen durch die in dem Vorschlag vorgesehene Änderung der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 zum einen die Anforderungen an die Authentifizierung mittels elektronischer Signatur an die Terminologie der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 angepasst und zum anderen die Verwendung eines qualifizierten elektronischen Siegels als alternative Form der Authentifizierung des Amtsblatts der Europäischen Union zugelassen werden. Die Bundesregierung beabsichtige, dem Verordnungsvorschlag im Rat der Europäischen Union zuzustimmen.
Das Amtsblatt wird ausschließlich elektronisch veröffentlicht und, um Echtheit, Unverfälschtheit und Unveränderlichkeit zu gewährleisten, momentan mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur, die gemäß der Richtlinie 1999/93/EG auf einem qualifizierten Zertifikat beruht und von einer sicheren Signaturerstellungseinheit erstellt wurde, versehen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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