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15.05.2018 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 312/2018

Ministerin Barley stellt Etatentwurf vor

Berlin: (hib/mwo) Der Bericht der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Katarina Barley (SPD), zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2018 und dem Einzelplan ihres Hauses stand am Dienstag auf der Tagesordnung der 11. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Barley stellte wichtige Vorhaben ihres Ministeriums in der laufenden Legislaturperiode vor und nannte Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz als wesentliche Punkte.

Um hier Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, habe ihr Haus „jede Menge vor“, sagte die Ministerin. Allerdings lasse sich nicht alles mit Paragrafen regeln, fügte sie hinzu. Ausführlich ging Barley auf den sogenannten Pakt für den Rechtsstaat als einen wesentlichen Punkt des Koalitionsvertrags ein, der auch das wichtigste Thema der Nachfragen der unter Vorsitz von Stephan Brandner (AfD) tagenden Parlamentarier war. Man dürfe den Pakt nicht auf reine Personalfragen verengen, sagte Barley. Es gehe auch um eine Qualitätsoffensive. Zugleich verwies sie auf die Kampagne für den Rechtsstaat, mit der verloren gegangenes Vertrauen wiederhergestellt werden solle. Weitere wichtige Themen seien die geplante Musterfeststellungsklage, die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, Wohnen und Miete sowie die Anpassung des Rechts an die moderne Gesellschaft.

Über die Etatplanung 2018 der Bundesregierung (19/1700) für das Justizministerium (Einzelplan 07) debattiert der Bundestag am Donnerstag, 17. Mai 2018, in erster Lesung. Die Regierung plant hier laut Entwurf Ausgaben in Höhe von 782,18 Millionen Euro (2017: 838,62 Millionen Euro). Barley zufolge verfügt ihr Haus über den kleinsten Etat der Bundesregierung, weist aber den bei weitem höchsten Deckungsgrad mit über 60 Prozent auf.

Im Anschluss an die Diskussion über den Bericht beschloss der Ausschuss einstimmig, die bereits beschlossene öffentliche Anhörung zu den Gesetzentwürfen der Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Einschränkung beziehungsweise Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches (19/829, 19/93, 19/630) am 27. Juni 2018 ab 18.30 Uhr durchzuführen.

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