+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

25.06.2018 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 443/2018

Unzulässige Abschalteinrichtung

Berlin: (hib/HAU) Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat im Mai 2018 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem in den Modellen Audi A6 und Audi A7 mit 3,0 l Dieselmotor (Euro 6) mit den Motorkennbuchstaben CRT ein Anhörungsverfahren eingeleitet. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/2712) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2390) hervor. Nach Ablauf der Anhörungsfrist habe das KBA am 4. Juni 2018 einen Bescheid erlassen, mit dem nachträgliche Nebenbestimmungen zur Typgenehmigung angeordnet wurden, um die Vorschriftsmäßigkeit der betroffenen Fahrzeuge herzustellen, heißt es in der Antwort. Damit sei der Hersteller verpflichtet worden, die Produktion so umzustellen, dass keine unzulässigen Abschalteinrichtungen mehr verbaut werden. Im Weiteren werde dem Hersteller auferlegt, die Auslieferung von nicht umgerüsteten Fahrzeugen in den Handel zu stoppen. Gleichzeitig habe das KBA ein Zulassungsverbot für betroffene und bereits im Handel befindliche Fahrzeuge und einen Rückruf für bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge angeordnet.

Betroffen von der unzulässigen Abschalteinrichtung seien weltweit rund 60.000 Fahrzeuge, davon 33.000 in Deutschland, schreibt die Regierung. Die Emissionstypgenehmigungen für die in Rede stehenden Fahrzeuge sei von der luxemburgischen Behörde SNCH - die Gesamtfahrzeugtypgenehmigung vom KBA erteilt worden. Das KBA habe im Zuge des Verwaltungsverfahrens die eingeleiteten Maßnahmen mit der luxemburgischen Genehmigungsbehörde abgestimmt, schreibt die Regierung. Außerdem seien die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten offiziell über die Erkenntnisse informiert worden. Die Auslieferung betroffener Fahrzeuge von Deutschland ins Ausland ist nach Aussage der Bundesregierung nicht untersagt worden.

Marginalspalte