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26.06.2018 Menschenrechte — Unterrichtung — hib 451/2018

Jahresbericht der Anti-Folter-Stelle

Berlin: (hib/MTR) Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat im vergangenen Jahr 71 Einrichtungen besucht, um die menschenwürdige Unterbringung und Behandlung von Menschen im Freiheitsentzug zu überprüfen. Wie aus dem als Unterrichtung (19/2920) vorgelegten „Jahresbericht 2017“ hervorgeht, beschäftigte sich die Stelle schwerpunktmäßig mit dem Freiheitsentzug durch die Polizei. Dazu wurden Dienststellen in jedem Bundesland besucht, aber auch polizeiliche Maßnahmen bei Großveranstaltungen beobachtet, etwa durch einen Vorabbesuch in der Gefangenensammelstelle in Hamburg anlässlich des G20-Gipfels.

Als kritisch wird im Bericht vor allem die Fixierung von Personen im Polizeigewahrsam hervorgehoben. Die Praxis sei in einigen Bundesländern erlaubt und sei „mitunter eine häufig angewendete Maßnahme“. Die Fixierung stelle jedoch einen schweren Eingriff in die Freiheitsrechte dar, heißt es im Bericht. Außerdem sei sie mit Risiken verbunden. Polizeidienststellen verfügten zudem weder über geeignete Vorrichtungen zur Fixierung noch könnten sie eine ununterbrochene Überwachung der betroffenen Personen gewährleisten.

Neben den Polizeidienststellen besuchte die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter auch eine Bundeswehrkaserne, Alten- und Pflegeheime, psychiatrische Kliniken, Justizvollzugsanstalten und begleitete einen Abschiebungsflug nach Tunesien. Deutliche Missstände wurden dabei in den Justizvollzugsanstalten Karlsruhe, Traunstein, Stuttgart und Berlin Tegel entdeckt. Die dortigen Unterbringungsbedingungen verstießen teilweise gegen die Menschenwürde und müssen abgestellt werden, vermerkt der Bericht. Dies betrifft vor allem die Mehrfachbelegung von zu kleinen Hafträumen. Im Bericht werden entsprechende Empfehlungen zur Veränderung der vorgefundenen Mängel ausgesprochen.

Der Bericht betont, dass die Arbeit der Stelle durch die Besuche und die Veröffentlichung von Berichten vor allem eine präventive Aufgabe hat. Ihre Wirksamkeit sei jedoch stark begrenzt, da nur die Namen und Berichte von Einrichtungen in staatlicher Trägerschaft veröffentlicht werden dürfen. Zur Verbesserung der Arbeit fordert die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter darum, dass eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, um auch die Namen der besuchten Einrichtungen in privater Trägerschaft zukünftig veröffentlichen zu können.

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