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15.11.2018 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 880/2018

Bedarfsgerechte Flughafeninfrastruktur

Berlin: (hib/HAU) Eine bedarfsgerechte und wettbewerbsfähige Flughafeninfrastruktur konzentriert sich nach Aussage der Bundesregierung auf Flughäfen von übergreifender Bedeutung für die Mobilität von Menschen und Gütern zur Anbindung Deutschlands an den europäischen und weltweiten Luftverkehr. Das geht aus der Antwort (19/5478) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5156) hervor. Für den Wirtschaftsstandort Deutschland sei angesichts der weiter zunehmenden arbeitsteiligen Weltwirtschaft die Gewährleistung größtmöglicher Konnektivität (Vernetzung) durch entsprechende Flughafeninfrastrukturen von essenzieller Bedeutung, schreibt die Regierung. Eine international wettbewerbsfähige Flughafeninfrastruktur trage dem bestehenden und erwarteten Bedarf durch die Vorhaltung entsprechender Systemkapazitäten und Betriebszeiten Rechnung. Zudem müssten auch weitere Faktoren wie Umweltverträglichkeit, Kosteneffizienz und die Belange der Raumordnung Berücksichtigung finden, heißt es in der Antwort.

Gefragt nach Möglichkeiten, zukünftige Planfeststellungsverfahren an deutschen Flughäfen zu beschleunigen, schreibt die Bundesregierung: „Die im Luftverkehrsgesetz enthaltenen Regelungen für die Anlage und die Planfeststellung von Flugplätzen sind seit 2006 mehrfach auf mögliches Beschleunigungspotenzial hin überprüft und entsprechend angepasst worden.“ Es seien verschiedene Erleichterungen unter anderem in Bezug auf die Durchführung von Erörterungsterminen im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder in Bezug auf die Auslegung des Plans eingefügt worden. Gleichzeitig sei das Institut der Plangenehmigung gestärkt sowie die „frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ in das Verwaltungsverfahrensgesetz aufgenommen worden. Letzteres solle dazu beitragen, dass Großvorhaben insgesamt schneller verwirklicht werden können, indem mögliche Konflikte bereits im Vorfeld des eigentlichen Verwaltungsverfahrens ausgeräumt werden können, heißt es in der Antwort.

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