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22.11.2018 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 905/2018

Brandschutz beim Projekt „Stuttgart 21“

Berlin: (hib/HAU) Zum Brandschutz beim Projekt Stuttgart 21 nimmt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5540) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/4901) Stellung. In der Antwort heiß es unter anderem, nach Aussage der Deutschen Bahn AG (DB AG) entspräche die Planung der Fluchttreppen den für Fluchttreppen geltenden normativen Anforderungen der DIN 18065, die für Neubauten maßgeblich seien. Was die Kopfhöhe über den Fluchttreppen angeht, so beträgt diese nach Angaben der DB AG 2,25 m und entspräche damit den geltenden technischen Regelwerken. „Nach Aussage der DB AG entsprechen alle Fluchtwege den geltenden Regelwerken“, schreibt die Bundesregierung.

In den Vorbemerkungen zu ihrer Antwort heißt es, für die Beurteilung der angefragten Sachverhalte sei das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig. Das EBA habe im Rahmen eines Änderungsplanfeststellungsbeschlusses bereits eine Würdigung zum Entwurf abgegeben. Im Rahmen des Planänderungsverfahrens sei durch das EBA die grundsätzliche Machbarkeit des Brandschutzkonzeptes geprüft und unter anderem mit den Feuerwehren abgestimmt worden. Die Details der Ausführung oblägen jedoch der Ausführungsplanung, die dem EBA noch nicht vorliege, schreibt die Regierung. Soweit die angefragten Sachverhalte Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens waren und nicht die Ausführungsplanung berühren, weist die Bundesregierung auf den Änderungsplanfeststellungsbeschluss des EBA vom 19. März 2018 für das Vorhaben „Großprojekt Stuttgart 21, PFA 1.1, 18. Planänderung - Änderung Fluchtwege“ und die darin bereits enthaltenen Würdigungen hin.

Gegen den 18. Planänderungsbeschluss habe ein Mitglied der Gruppe „Ingenieure 22“ Klage beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht, heißt es in den Vorbemerkungen weiter. Eine über den Planänderungsbeschluss hinausgehende Stellungnahme der Bundesregierung oder des EBA zu den streitgegenständlichen Fragestellungen könne mit Verweis auf das laufende Klageverfahren beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg derzeit nicht gegeben werden.

Die Linksfraktion hatte in ihrer Kleinen Anfrage auf die Einschätzung „Stuttgarter Expertinnen und Experten, die sich in der Gruppe ,Ingenieure 22' zusammengeschlossen haben“ hingewiesen, wonach das vorliegende Brandschutzkonzept, auch in der neuesten Fassung fehlerhaft und nicht geeignet sei, die festgelegten Schutzziele einer sicheren Rettung der von einem schweren Brandereignis in der Tiefbahnsteighalle betroffenen Menschen zu gewährleisten.

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