Asylanträge seit Januar 2013
Berlin: (hib/STO) Im Ausländerzentralregister (AZR) sind laut Bundesregierung zum Stichtag 30. September 2018 insgesamt 1.825.638 ausländische Staatsangehörige erfasst gewesen, „die - unabhängig davon, ob aktuell in Deutschland aufhältig oder nicht - seit Januar 2013 einen Asylantrag gestellt haben“. Davon waren 21 Prozent im AZR „als nicht mehr aufhältig erfasst“, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/5818) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4767) weiter hervorgeht.
16,2 Prozent hielten sich danach mit einer Aufenthaltsgestattung noch in Deutschland auf, 0,7 Prozent als Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes, 31,1 Prozent als anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, 11,5 Prozent als subsidiär Schutzberechtigte und 3,6 Prozent mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes. Ferner hielten sich den Angaben zufolge 6,9 Prozent noch in Deutschland als Ausreisepflichtige mit einer Duldung und 1,9 Prozent als Ausreisepflichtige ohne Duldung auf.